Weiß jemand, an welche Stelle(n) man sich wenden muß, um eine Ausnahmegenehmigung für den grenzüberschreitenden EU-Warenverkehr bezüglich der Verwendung von Altbeständen nicht UN-abgenommener Verpackungen für kürzlich klassifizierte Gefahrgüter zu erhalten? (Eine Ausnahmegenehmigung der deutschen Behörde gilt nur für den innerdeutschen Warenverkehr!). Gibt es Informationen, wie schwer die Nichteinhaltung der diesbezüglichen ADR-Vorschrift (d.h. Verbringung in nicht UN-zugelassener Verpackung) trotz deutscher Ausnahmezulassung im EU-Ausland geahndet wird? Z. B. in Italien, Österreich, Spanien, Polen, England?
Für einen fundierten (+ schnellen) Kommentar wäre ich sehr dankbar!